Bewerber oder Inhaber eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse I benötigen bei der Erstuntersuchung und in der Folge alle 5 Jahre bis zum erreichten 40. Lebensjahr eine genaue HNO-ärztliche Untersuchung. Nach dem 40. Lebensjahr muss diese HNO-ärztliche Untersuchung alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Bei dieser Untersuchung müssen folgende Störungen ausgeschlossen werden:
akute oder chronische Erkrankungen des Innen- oder des Mittelohres, Verletzungen des Trommelfelles, Störung des Gleichgewichtsorganes, Erkrankungen der Nasennebenhöhlen oder hochgradige Einschränkung der Nasenatmung, chronische Entzündungen im Bereich der Mundhöhle und der Luftwege, Störungen von Sprache und Stimme.Bei dieser Untersuchung muss auch das Hörvermögen untersucht werden.